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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeine Mietbedingungen
Alle Mietgeräte sind das uneingeschränkte Eigentum der Firma HS-TECHNIK Hans-Ulrich STRÖBEL. Der Mieter ist zur Ausweisleistung verpflichtet, ebenso muss die Adresse des Mieters und der Einsatzort der Geräte bekannt gegeben werden. Die Vermietung gilt mit der Reservierung der Anlage als erteilt. Für ein allfälliges Storno – weniger als 8 Tage vor Vermietung oder Veranstaltungsbeginn wird der Mietpreis in Rechnung gestellt.
Bühnendächer müssen 14 Tage zuvor storniert werden ohne das die Vermietkosten in Rechnung gestellt werden. Die Vermietung von Geräten und Teilen kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

§2 Mietpreis und Zahlungsbedienungen
Alle Mietpreise laut der aktuellen Mietpreisliste verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und gelten für die Abholer sowie Retournierung der Geräte vom Firmenstandort. Für den Transport hat der Mieter selbst zu sorgen.
Nicht durch HS-TECHNIK Hans-Ulrich STRÖBEL vertretende Mehraufwendungen oder Wartezeit bei begleitenden Vermietungen dürfen, auch bei Pauschalaufträgen, zu den verrechneten Stundensätzen nachbelastet werden.
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach erhalt der Abrechnung fällig.

§3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 %. Die Kosten für die Verfolgung der Zahlung durch Kreditreform gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dieser die Firma HS-TECHNIK Hans-Ulrich STRÖBEL von Ihren Leistungspflichten.

§4 Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln und zu lagern. Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen und über die normale Abnutzung hinausgehen, ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät, haftet der Mieter. Sollten sich nach der Rückgabe, bei der Überprüfung Fehler ergeben, die uns vom Mieter aus fahrlässig nicht gemeldet wurden, stellen wir zuzüglich € 40,00 exkl. MwSt. in Rechnung.

§5 Versicherung
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung resp. des Mietvertrages, dass er alle gemieteten Gegenstände zum Neuwert gegen Elementar- und Vandalenschäden sowie gegen Einbruch- und Diebstahlschäden versichert hat. Der Mieter haftet vollumfänglich bei Beschädigung und / oder Verlust der Mietsache während der ganzen Mietdauer und zwar auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.

§6 Ordnungsgemäßer Zustand der Ware
Alle Geräte werden dem Mieter in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand ausgehändigt. Auf Wunsch kann die Funktion in Gegenwart des Mieters noch einmal überprüft werden.
Der Mieter bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand der Ware durch Unterschrift des Mietscheines bzw. Empfangsquittung.

§7 Mietgegenstand
Es sind nur Geräte Mietgegenstand. Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen, Frequenzzuteilungen, sowie sonstige inhaltliche erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

§8 Gesundheitsschäden
Die Firma HS-TECHNIK Hans-Ulrich STRÖBEL haftet nicht für in Zusammenhang mit den vermieteten Geräten entstandene Gesundheitsschäden. Der Mieter hat für die Sicherheit insbesondere von Stativen und geflogenen Lasten sorge zu tragen und die hierfür notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

§9 Gerichtstand
Gerichtstand ist Judenburg.

§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedienungen nicht gültig sein, oder der gültigen Rechtssprechung widersprechen, so bleibt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.

§11
Mit der Erteilung eines Auftrages, auch mündlich erkennt der Mieter die Mietbedienungen und allgemeinen Geschäftsbedienungen von HS-TECHNIK Hans-Ulrich STRÖBEL an. Änderungen müssen schriftlich festgelegt werden.

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